Rechtsprechung
   BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 16.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,13369
BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 16.12 (https://dejure.org/2013,13369)
BVerwG, Entscheidung vom 14.05.2013 - 1 C 16.12 (https://dejure.org/2013,13369)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - 1 C 16.12 (https://dejure.org/2013,13369)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,13369) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    AufenthG § 4 Abs. 5, § 7 Abs. 2, § 12 Abs. 2, § 27 Abs. 1, Abs. 4 Satz 4, § 28 Abs. 1 Satz 1, § 82; ARB 1/80 Art. 6 Abs. 1; VwVfG § 26 Abs. 2, § 36 Abs. 3, § 40
    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Auflage; Befristung; Beschäftigung; Ehegattennachzug; Erklärung; eheliche Lebensgemeinschaft; familiäre Lebensgemeinschaft; Familiennachzug; Gesetzesvorbehalt; Mitwirkungspflicht; Offenbarungspflicht; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 4 Abs. 5, § 7 Abs. 2, § 12 Abs. 2, § 27 Abs. 1, Abs. 4 Satz 4
    Assoziationsrecht; Auflage; Befristung; Beschäftigung; Ehegattennachzug; Erklärung; Familiennachzug; Gesetzesvorbehalt; Mitwirkungspflicht; Offenbarungspflicht; Rechtsgrundlage; Rechtsmissbrauch; Selbstverpflichtung; Täuschung; Täuschungsvorsatz; Unterlassen; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 5 AufenthG 2004, § 7 Abs 2 AufenthG 2004, § 12 Abs 2 AufenthG 2004, § 27 Abs 1 AufenthG 2004, § 27 Abs 4 S 4 AufenthG 2004
    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Verletzung von Mitteilungspflichten; Rechtsmissbrauch

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der anlässlich der Erteilung einer mehrjährigen Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug schriftlich übernommenen Verpflichtung zur unverzüglichen Mitteilung jeder Veränderung der ehelichen Lebensgemeinschaft gegenüber der Ausländerbehörde

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 4 Abs. 5, AufenthG § ... 7 Abs. 2, AufenthG § 12 Abs. 2, AufenthG § 27 Abs. 1, AufenthG § 27 Abs. 4 S. 4, AufenthG § 28 Abs. 1 S. 1, AufenthG § 82, ARB 1/80 Art. 6 Abs. 1, VwVfG § 26 Abs. 2, VwVfG § 36 Abs. 3, VwVfG § 40
    Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Assoziationsrecht, Assoziationsberechtigte, Auflage, Befristung, Beschäftigung, Ehegattennachzug, Erklärung, eheliche Lebensgemeinschaft, familiäre Lebensgemeinschaft, Familiennachzug, Gesetzesvorbehalt, Mitwirkungspflicht, ...

  • rewis.io

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Verletzung von Mitteilungspflichten; Rechtsmissbrauch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der anlässlich der Erteilung einer mehrjährigen Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug schriftlich übernommenen Verpflichtung zur unverzüglichen Mitteilung jeder Veränderung der ehelichen Lebensgemeinschaft gegenüber der Ausländerbehörde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ehegattennachzug aus der Türkei - und die spätere Trennung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Offenbarungspflicht gegenüber der Ausländerbehörde

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 146, 271
  • NVwZ 2013, 1336
  • FamRZ 2013, 1574
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 29.09.2011 - C-187/10

    Unal - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 16.12
    Sie sind vielmehr als nur aufgrund einer vorläufigen Position zurückgelegt zu betrachten, da dem Ausländer während dieser Zeiten von Rechts wegen kein Aufenthaltsrecht zustand (EuGH, Urteile vom 5. Juni 1997 - Rs. C-285/95, Kol - Slg. 1997, I-3069 Rn. 26 f.; vom 30. September 1997 - Rs. C-36/96, Günaydin - Slg. 1997, I-05143 = NVwZ 1999, 283 Rn. 45; vom 30. September 1997 - Rs. C-98/96, Ertanir - a.a.O. Rn. 51; vom 26. November 1998 - Rs. C-1/97, Birden - Slg. 1998, I-07747 Rn. 59; vom 11. Mai 2000 - Rs. C-37/98, Savas - Slg. I-2927 Rn. 61 f.; vom 29. September 2011 - Rs. C-187/10, Unal - NVwZ 2012, 31 Rn. 45 und vom 8. November 2012 - Rs. C-268/11, Gülbahace - NVwZ 2012, 1617 Rn. 50 f.).

    Denn der tragende Grund dafür, die aufenthaltsrechtliche Position des Betroffenen als nicht gefestigt sondern nur vorläufig anzusehen, ist der durch die Täuschung begründete, objektiv vorliegende materielle Mangel des von der Behörde erteilten Aufenthaltstitels, da dem Ausländer während dessen Laufzeit von Rechts wegen kein Aufenthaltsrecht zustand (EuGH, Urteile vom 5. Juni 1997 - Rs. C-285/95, Kol - a.a.O. Rn. 27; vom 11. Mai 2000 - Rs. C-37/98, Savas - a.a.O. Rn. 61 und vom 29. September 2011 - Rs. C-187/10, Unal - NVwZ 2012, 31 Rn. 45).

    Diese innere Tatsache ist auch entscheidungserheblich, denn allein ein objektiver Mangel des materiellen Aufenthaltsrechts, der nach nationalem Recht eine nachträgliche Befristung der erteilten Aufenthaltserlaubnis gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG gerechtfertigt hätte, reicht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht aus, um einen Missbrauch unionsrechtlicher Rechte anzunehmen (Urteil vom 29. September 2011 - Rs. C-187/10, Unal - NVwZ 2012, 31 Rn. 48 ff.).

  • BVerwG, 19.04.2012 - 1 C 10.11

    Türkei; türkische Staatsangehörige; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 16.12
    Nichts anderes gilt bei Verpflichtungsklagen auf Ausstellung einer (deklaratorischen) Aufenthaltserlaubnis nach § 4 Abs. 5 AufenthG zum Nachweis eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts (Urteil vom 19. April 2012 - BVerwG 1 C 10.11 - BVerwGE 143, 38 Rn. 11 = Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 60).

    Türkische Staatsangehörige, die sich auf dieses Recht berufen wollen, müssen mithin drei Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen Arbeitnehmer sein, dem regulären Arbeitsmarkt im Aufnahmemitgliedstaat angehören und dort mindestens ein Jahr beim gleichen Arbeitgeber einer ordnungsgemäßen Beschäftigung nachgehen (Urteil vom 19. April 2012 a.a.O. Rn. 13 mit Verweis auf EuGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - Rs. C-14/09, Genc - Slg. 2010, I-00931 Rn. 16).

    Sie gehört auch dem regulären Arbeitsmarkt in Deutschland an, denn sie hält sich legal im Aufnahmemitgliedstaat auf und geht hier einer legalen Beschäftigung nach (vgl. zu diesen Voraussetzungen Urteil vom 19. April 2012 a.a.O. Rn. 12 ff. m.w.N.).

  • BVerwG, 12.04.2005 - 1 C 9.04

    Assoziationsrecht; ordnungsgemäße Beschäftigung; Bestandskraft; eheliche

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 16.12
    Der Senat hat bereits entschieden, dass ein türkischer Staatsangehöriger sich auch dann nicht auf ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht aus Art. 6 ARB 1/80 berufen kann, wenn er wegen der Täuschung der Ausländerbehörde nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden ist (Urteil vom 12. April 2005 - BVerwG 1 C 9.04 - BVerwGE 123, 190 = Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 43 mit Verweis auf das Urteil vom 17. Juni 1998 - BVerwG 1 C 27.96 - BVerwGE 107, 58 ).

    Ebenso ist geklärt, dass es in Fällen einer durch Täuschung erwirkten Aufenthaltserlaubnis keiner Rücknahme des nationalen Aufenthaltstitels bedarf, um mit Blick auf Art. 6 ARB 1/80 von einer fehlenden ordnungsgemäßen Beschäftigung auszugehen (Urteil vom 12. April 2005 a.a.O. S. 200 f.).

  • OVG Bremen, 02.02.2010 - 1 B 366/09

    Assoziationsberechtigter türkischer Arbeitnehmer; Wegfall der Voraussetzungen für

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 16.12
    Es kann dahinstehen, ob die Erwägungen des Berufungsgerichts zutreffen, dass eine (nicht von Anfang an rechtswidrige) Aufenthaltserlaubnis nicht gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG nachträglich mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Trennung der Eheleute hätte befristet werden können (so aber Dienelt, in: Renner, AuslR, 9. Aufl. 2011, § 7 AufenthG Rn. 43; OVG Bremen, Beschluss vom 2. Februar 2010 - 1 B 366/09 - InfAuslR 2010, 193 ).

    Entgegen der Auffassung der Revision erweisen sich, wenn ein Ausländer eine entsprechende Offenbarungspflicht übernommen hat, bei wissentlichem und willentlichen Verschweigen der offenzulegenden Umstände Tun und Unterlassen unter dem Aspekt des Rechtsmissbrauchs als gleichwertig (a.A. OVG Bremen, Beschluss vom 2. Februar 2010 a.a.O. S. 195).

  • EuGH, 11.05.2000 - C-37/98

    Savas

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 16.12
    Sie sind vielmehr als nur aufgrund einer vorläufigen Position zurückgelegt zu betrachten, da dem Ausländer während dieser Zeiten von Rechts wegen kein Aufenthaltsrecht zustand (EuGH, Urteile vom 5. Juni 1997 - Rs. C-285/95, Kol - Slg. 1997, I-3069 Rn. 26 f.; vom 30. September 1997 - Rs. C-36/96, Günaydin - Slg. 1997, I-05143 = NVwZ 1999, 283 Rn. 45; vom 30. September 1997 - Rs. C-98/96, Ertanir - a.a.O. Rn. 51; vom 26. November 1998 - Rs. C-1/97, Birden - Slg. 1998, I-07747 Rn. 59; vom 11. Mai 2000 - Rs. C-37/98, Savas - Slg. I-2927 Rn. 61 f.; vom 29. September 2011 - Rs. C-187/10, Unal - NVwZ 2012, 31 Rn. 45 und vom 8. November 2012 - Rs. C-268/11, Gülbahace - NVwZ 2012, 1617 Rn. 50 f.).

    Denn der tragende Grund dafür, die aufenthaltsrechtliche Position des Betroffenen als nicht gefestigt sondern nur vorläufig anzusehen, ist der durch die Täuschung begründete, objektiv vorliegende materielle Mangel des von der Behörde erteilten Aufenthaltstitels, da dem Ausländer während dessen Laufzeit von Rechts wegen kein Aufenthaltsrecht zustand (EuGH, Urteile vom 5. Juni 1997 - Rs. C-285/95, Kol - a.a.O. Rn. 27; vom 11. Mai 2000 - Rs. C-37/98, Savas - a.a.O. Rn. 61 und vom 29. September 2011 - Rs. C-187/10, Unal - NVwZ 2012, 31 Rn. 45).

  • EuGH, 05.06.1997 - C-285/95

    Kol / Land Berlin

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 16.12
    Sie sind vielmehr als nur aufgrund einer vorläufigen Position zurückgelegt zu betrachten, da dem Ausländer während dieser Zeiten von Rechts wegen kein Aufenthaltsrecht zustand (EuGH, Urteile vom 5. Juni 1997 - Rs. C-285/95, Kol - Slg. 1997, I-3069 Rn. 26 f.; vom 30. September 1997 - Rs. C-36/96, Günaydin - Slg. 1997, I-05143 = NVwZ 1999, 283 Rn. 45; vom 30. September 1997 - Rs. C-98/96, Ertanir - a.a.O. Rn. 51; vom 26. November 1998 - Rs. C-1/97, Birden - Slg. 1998, I-07747 Rn. 59; vom 11. Mai 2000 - Rs. C-37/98, Savas - Slg. I-2927 Rn. 61 f.; vom 29. September 2011 - Rs. C-187/10, Unal - NVwZ 2012, 31 Rn. 45 und vom 8. November 2012 - Rs. C-268/11, Gülbahace - NVwZ 2012, 1617 Rn. 50 f.).

    Denn der tragende Grund dafür, die aufenthaltsrechtliche Position des Betroffenen als nicht gefestigt sondern nur vorläufig anzusehen, ist der durch die Täuschung begründete, objektiv vorliegende materielle Mangel des von der Behörde erteilten Aufenthaltstitels, da dem Ausländer während dessen Laufzeit von Rechts wegen kein Aufenthaltsrecht zustand (EuGH, Urteile vom 5. Juni 1997 - Rs. C-285/95, Kol - a.a.O. Rn. 27; vom 11. Mai 2000 - Rs. C-37/98, Savas - a.a.O. Rn. 61 und vom 29. September 2011 - Rs. C-187/10, Unal - NVwZ 2012, 31 Rn. 45).

  • EuGH, 30.09.1997 - C-98/96

    Ertanir / Land Hessen

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 16.12
    Beschäftigungszeiten können folglich so lange nicht als ordnungsgemäß angesehen werden, wie nicht endgültig feststeht, dass dem Betroffenen während des fraglichen Zeitraums das Aufenthaltsrecht von Rechts wegen aus materiellen Gründen zustand (Urteil vom 19. September 2000 - BVerwG 1 C 13.00 - Buchholz 402.240 § 6 AuslG Nr. 15 = NVwZ 2001, 333; EuGH, Urteil vom 30. September 1997 - Rs. C-98/96, Ertanir - Slg. 1997, I-05179 Rn. 47 ff. m.w.N.).

    Sie sind vielmehr als nur aufgrund einer vorläufigen Position zurückgelegt zu betrachten, da dem Ausländer während dieser Zeiten von Rechts wegen kein Aufenthaltsrecht zustand (EuGH, Urteile vom 5. Juni 1997 - Rs. C-285/95, Kol - Slg. 1997, I-3069 Rn. 26 f.; vom 30. September 1997 - Rs. C-36/96, Günaydin - Slg. 1997, I-05143 = NVwZ 1999, 283 Rn. 45; vom 30. September 1997 - Rs. C-98/96, Ertanir - a.a.O. Rn. 51; vom 26. November 1998 - Rs. C-1/97, Birden - Slg. 1998, I-07747 Rn. 59; vom 11. Mai 2000 - Rs. C-37/98, Savas - Slg. I-2927 Rn. 61 f.; vom 29. September 2011 - Rs. C-187/10, Unal - NVwZ 2012, 31 Rn. 45 und vom 8. November 2012 - Rs. C-268/11, Gülbahace - NVwZ 2012, 1617 Rn. 50 f.).

  • EuGH, 22.12.2010 - C-303/08

    Bozkurt - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 16.12
    In seinem Urteil vom 22. Dezember 2010 - Rs. C-303/08, Bozkurt - (Slg. 2010, I-13445 Rn. 47 ff.) hat der Gerichtshof seine o.g. Rechtsprechungslinie in den größeren systematischen Zusammenhang missbräuchlicher Berufung auf Normen des Unionsrechts gestellt.
  • BVerwG, 17.06.1998 - 1 C 27.96

    Arbeitslosigkeit; Assoziationsrecht; Aufenthaltsbewilligung; Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 16.12
    Der Senat hat bereits entschieden, dass ein türkischer Staatsangehöriger sich auch dann nicht auf ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht aus Art. 6 ARB 1/80 berufen kann, wenn er wegen der Täuschung der Ausländerbehörde nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden ist (Urteil vom 12. April 2005 - BVerwG 1 C 9.04 - BVerwGE 123, 190 = Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 43 mit Verweis auf das Urteil vom 17. Juni 1998 - BVerwG 1 C 27.96 - BVerwGE 107, 58 ).
  • BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03

    Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltserlaubnis; eigenständiges, eheunabhängiges

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 16.12
    Denn die übernommene Mitwirkungspflicht hätte - worauf der Vertreter des Bundesinteresses zutreffend hinweist - gemäß § 12 Abs. 2 AufenthG und § 36 VwVfG auch durch eine der Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug beigefügte Auflage rechtmäßig verfügt werden können (vgl. Urteil vom 16. Juni 2004 - BVerwG 1 C 20.03 - BVerwGE 121, 86 = Buchholz 402.240 § 19 AuslG Nr. 10).
  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 3.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltsgenehmigung - Rücknahme - Beschäftigung -

  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

  • EuGH, 26.11.1998 - C-1/97

    Birden

  • EuGH, 08.11.2012 - C-268/11

    Gülbahce - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei -

  • EuGH, 30.09.1997 - C-36/96

    Günaydin u.a. / Freistaat Bayern

  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 13.00

    Assoziationsratsbeschluss; Arbeitnehmer; Arbeitsmarkt, regulärer;

  • BVerwG, 29.05.2018 - 1 C 17.17

    Arglist; Assoziationsrecht; Beschäftigung; Ehegattennachzug; Rechtsmissbrauch;

    Dies gilt auch dann, wenn der Ausländer wegen der Täuschung strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen worden ist (Bestätigung von BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 C 16.12 - BVerwGE 146, 271).

    Beschäftigungszeiten können folglich so lange nicht als ordnungsgemäß angesehen werden, wie nicht endgültig feststeht, dass dem Betroffenen während des fraglichen Zeitraums das Aufenthaltsrecht von Rechts wegen aus materiellen Gründen zustand (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 C 16.12 - BVerwGE 146, 271 Rn. 18 m.w.N.; EuGH, Urteil vom 30. September 1997 - C-98/96 [ECLI:EU:C:1997:446], Ertanir - Rn. 47 ff. m.w.N.).

    Sie sind vielmehr als nur aufgrund einer vorläufigen Position zurückgelegt zu betrachten, da dem Ausländer während dieser Zeiten von Rechts wegen kein Aufenthaltsrecht zustand (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 C 16.12 - BVerwGE 146, 271 Rn. 18; EuGH, Urteile vom 5. Juni 1997 - C-285/95 [ECLI:EU:C:1997:280], Kol - Rn. 26 f.; vom 30. September 1997 - C-36/96 [ECLI:EU:C:1997:445], Günaydin - Rn. 45; vom 30. September 1997 - C-98/96 - Rn. 51; vom 26. November 1998 - C-1/97 [ECLI:EU:C:1998:568], Birden - Rn. 59; vom 11. Mai 2000 - C-37/98 [ECLI:EU:C:2000:224], Savas - Rn. 61 f.; vom 29. September 2011 - C-187/10 [ECLI:EU:C:2011:623], Unal - Rn. 45 und vom 8. November 2012 - C-268/11 [ECLI:EU:C:2012:695], Gülbahce - Rn. 50 f.).

    Vielmehr kann sich ein türkischer Staatsangehöriger in Täuschungsfällen auch dann nicht auf ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht aus Art. 6 ARB 1/80 berufen, wenn er wegen der Täuschung der Ausländerbehörde nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden ist (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 C 16.12 - BVerwGE 146, 271 Rn. 19 mit Verweis auf Urteile vom 12. April 2005 - 1 C 9.04 - BVerwGE 123, 190 und vom 17. Juni 1998 - 1 C 27.96 - BVerwGE 107, 58 ).

    Ebenso ist geklärt - ohne dass es hierauf im vorliegenden Verfahren ankommt -, dass es in Fällen einer durch Täuschung erwirkten Aufenthaltserlaubnis keiner Rücknahme des nationalen Aufenthaltstitels bedarf, um mit Blick auf Art. 6 ARB 1/80 von einer fehlenden ordnungsgemäßen Beschäftigung auszugehen (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 C 16.12 - BVerwGE 146, 271 Rn. 19 m.w.N.).

    Für die Annahme eines rechtsmissbräuchlichen Erwerbs eines Aufenthaltsrechts kommt es weder auf eine strafrechtliche Sanktionierung des missbräuchlichen Verhaltens noch auf die rückwirkende Aufhebung des dadurch erwirkten nationalen Aufenthaltstitels an (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 C 16.12 - BVerwGE 146, 271 Rn. 19).

  • BVerwG, 28.04.2015 - 1 C 21.14

    Assoziationsrecht EWG-Türkei; ausreichende Kenntnisse; Betreuung;

    Während des Revisionsverfahrens eingetretene Rechtsänderungen sind allerdings zu berücksichtigen, wenn das Berufungsgericht - entschiede es anstelle des Bundesverwaltungsgerichts - sie zu berücksichtigen hätte (stRspr, BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 C 16.12 - BVerwGE 146, 271 Rn. 14).
  • BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 16.14

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthalt aus humanitären Gründen;

    Maßgebend für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329 Rn. 10 und vom 14. Mai 2013 - 1 C 16.12 - BVerwGE 146, 271 Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 11 S 341/17

    Herstellung der Entscheidungsreife in Fällen der Rücknahme von Aufenthaltstiteln;

    Ein türkischer Staatsangehöriger kann sich auch dann nicht auf ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht aus Art. 6 ARB 1/80 berufen, wenn er den Aufenthalt durch Täuschung erlangt hat, er aber wegen der Täuschung der Ausländerbehörde nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden ist (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 14.05.2013 - 1 C 16.12 -, BVerwGE 146, 271 Rn. 18 ff.).

    77 Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet in Auslegung der zitierten Entscheidungen des EuGH in ständiger Rechtsprechung, dass ein türkischer Staatsangehöriger sich auch dann nicht auf ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht aus Art. 6 ARB 1/80 berufen kann, wenn er den Aufenthalt durch Täuschung erlangt hat, er aber wegen der Täuschung der Ausländerbehörde nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden ist (BVerwG, Urteile vom 17.06.1998 - 1 C 27.96 -, BVerwGE 107, 58 ; vom 12.04.2005 - 1 C 9.04 -, BVerwGE 123, 190 und vom 14.05.2013 - 1 C 16.12 -, BVerwGE 146, 271 Rn. 18 ff.).

    Diese zutreffende Rechtsprechung, die das Verwaltungsgericht zu Recht angewendet hat, beruht darauf, dass der tragende Grund dafür, die aufenthaltsrechtliche Position des Betroffenen als nicht gefestigt sondern nur vorläufig anzusehen, der durch die Täuschung begründete, objektiv vorliegende materielle Mangel des von der Behörde erteilten Aufenthaltstitels, da dem Ausländer während dessen Laufzeit von Rechts wegen kein Aufenthaltsrecht zustand (BVerwG, Urteil vom 14.05.2013 - 1 C 16.12 -, BVerwGE 146, 271 Rn. 19).

  • BSG, 09.03.2022 - B 7/14 KG 1/20 R

    (Kinderzuschlag - Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach dem SGB 2 -

    Die Ordnungsmäßigkeit der Beschäftigung eines türkischen Staatsangehörigen im Aufnahmemitgliedstaat iS von Art. 6 Abs. 1 ARB Nr. 1/80 setzt eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt dieses Mitgliedstaats und damit ein nicht bestrittenes Aufenthaltsrecht voraus (EuGH vom 8.11.2012 - C-268/11 - Gülbahce, EU:C:2012:695, NVwZ 2012, 1617 RdNr 39 mwN; Beispiele für eine nur vorläufige Rechtsposition bei BVerwG vom 14.5.2013 - 1 C 16.12 - BVerwGE 146, 271, juris RdNr 18; Kurzidem in BeckOK AuslR, EWG-Türkei Art. 6 RdNr 19 ff, Stand 1.7.2021) .

    Auf die Frage, ob der Kläger die ihm erteilten Aufenthaltserlaubnisse tatsächlich durch arglistige Täuschung über seine Identität und seine Staatsangehörigkeit erwirkt hat (vgl hierzu EuGH vom 29.9.2011 - C-187/10 - Unal, EU:C:2011:623, Slg 2011, I-9045 RdNr 45 mwN; BVerwG vom 12.4.2005 - 1 C 9.04 - BVerwGE 123, 190; BVerwG vom 14.5.2013 - 1 C 16.12 - BVerwGE 146, 271, juris RdNr 19; vgl auch EuGH vom 8.11.2012 - C-268/11 - Gülbahce, EU:C:2012:695, NVwZ 2012, 1617) , wovon der Bescheid vom 31.5.2011 ausgeht, was vom Kläger aber bestritten wird, kommt es danach nicht mehr an .

  • VG Düsseldorf, 05.11.2020 - 8 K 15409/17

    Ordnungsgemäße Beschäftigung; Student; studienvorbereitende Maßnahmen;

    Diese Rechtsauffassung steht im Widerspruch zur "herrschenden Meinung" in Rechtsprechung und Literatur, OVG Berlin, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 8 S 93/02 -, in: NVwZ-RR 2003, 526 (527);VG E. , Beschlüsse vom 10. Dezember 1997 - 24 L 4611/97 -, vom 19. Oktober 1998- 24 L 4460/98 - und vom 5. März 1999 - 24 L 1716/98 - (nicht veröffentlicht); BVerwG, Urteilevom 17. Juni 1998 - 1 C 27.96 -, unter: wolterskluwer-online.de (Rn. 54), vom 14. Mai 2013- 1 C 16.12 -, unter: bverwg.de (Rn. 19) und vom 29. Mai 2018 - 1 C 17.17 -, unter: bverwg.de (Rn. 17), zu VGH Mannheim, Urteil vom 17. Mai 2017 - 11 S 341/17 -, unter: lrbw.juris.de (Rn. 77); Benassi, ARB 1/80 - Der aktuelle Stand der Rechtsprechung, in: InfAuslR 1998, 473 (479); Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht (13. Auflage), Rn. 63 zu ARB 1/80 Art. 6; einschränkend Oberhäuser, in: Ausländerrecht (2. Auflage), Rn. 17 zu ARB 1/80 Artikel 6.

    BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 C 16.12 - , unter: bverwg.de (Rn. 19) -, erstmalig im Jahr 2013 hervorgehobenen Rechtsache Metin Bozkurt.

    Es wird regelmäßig darauf abgestellt, dass aufgrund der durch Täuschung begründete, objektiv vorliegende materielle Mangel des von der Behörde erteilten Aufenthaltstitels dazu führe, dass dem Ausländer während dessen Laufzeit von Rechts wegen kein Aufenthaltsrecht zustehe, da die durch Täuschung erlangte aufenthaltsrechtliche Position des Betroffenen als nicht gefestigt sondern nur vorläufig anzusehen sei, BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 C 16.12 - , unter: bverwg.de (Rn. 19) -, ohne dass es einer ausdrücklichen Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis bedürfe, BVerwG, Urteile vom 12. April 2005 - 1 C 9.04 -, UA (Seite 13), vom 14. Mai 2013 - 1 C 16.12 - Rn. 19, und vom 29. Mai 2018 - 1 C 17.17 -, Rn. 18, jeweils unter: bverwg.de.

  • VG Düsseldorf, 07.12.2016 - 7 K 9434/16

    Anspruch des sorgeberechtigten Elternteils auf Erteilung eines Aufenthaltstitels

    Dass der Beklagten auf der Rechtsfolgenseite hinsichtlich der Gültigkeitsdauer noch Ermessen eingeräumt ist (§ 27 Abs. 4 Satz 4 AufenthG), vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 C 16/12 -, juris, Rz. 22 ff., "Auswahlermessen" im Hinblick auf § 36 Abs. 3 VwVfG, schließt seine Qualität als gesetzlicher Anspruch ersichtlich nicht aus.
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2019 - 4 MB 52/19

    Zeitliche Staffelung der Zugangsrechte zum deutschen Arbeitsmarkt für

    Zum anderen beruhen auch Beschäftigungszeiten, die während der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis zurückgelegt werden, die nur aufgrund einer Täuschung der Behörden erteilt worden ist, nicht auf einer gesicherten Rechtsposition, da dem Ausländer während dieser Zeiten von Rechts wegen kein Aufenthaltsrecht zustand (BVerwG, Urt. v. 14.05.2013 - 1 C 16.12 -, juris Rn. 18, Urt. v. 29.05.2018 - 1 C 17/17 -, juris Rn. 16).

    Ebenso wenig kommt es darauf an, ob die Täuschung zum Anlass für eine behördliche Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis genommen worden ist; maßgeblich ist allein das fehlende materielle Recht (BVerwG, Urt. v. 14.05.2013 - 1 C 16.12 -, juris Rn. 19 und 25-27, Urt. v. 29.05.2018 - 1 C 17/17 -, juris Rn. 17-19 m.w.N.; ihm folgend VGH Mannheim, Urt. v. 17.05.2017 - 11 S 341/17 -, juris Rn. 77).

    (3) Über den objektiven Mangel des materiellen Aufenthalts und der objektiv gegebenen Pflichtverletzung hinaus bedarf es der Feststellung eines vorsätzlichen Verhaltens und deshalb der tatrichterlichen Überzeugung, dass sich der Betreffende bewusst pflichtwidrig verhalten hat (BVerwG, Urt. v. 14.05.2013 - 1 C 16.12 -, juris Rn. 25).

  • VGH Bayern, 18.08.2016 - 10 ZB 16.1225

    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug

    Eine solche vorläufige Position infolge dieser Fiktionswirkung reicht jedoch nach zutreffender Auffassung des Verwaltungsgerichts jedenfalls so lange nicht aus, um das Erfordernis der Ordnungsgemäßheit des Wohnsitzes im Sinne von Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 zu erfüllen, wie nicht endgültig feststeht, dass dem Betroffenen während des fraglichen Zeitraums das Aufenthaltsrecht von Rechts wegen aus materiellen Gründen zustand (vgl. BVerwG, U. v. 14.5.2013 - 1 C 16.12 - juris Rn. 18 zur ordnungsgemäßen Beschäftigung i. S. d. Art. 6 ARB 1/80).

    Die in ständiger Rechtsprechung zur Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Beschäftigung nach Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 entwickelten Grundsätze, wonach eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position des Betroffenen auf dem Arbeitsmarkt und damit ein unbestrittenes Aufenthaltsrecht vorausgesetzt wird, so dass Fiktionszeiten nicht ausreichen (vgl. z. B. BVerwG, U. v. 14.5.2013 - 1 C 16.12 - juris Rn. 18; BayVGH, B. v. 4.3.2015 - 10 ZB 15.124 - juris Rn. 8 jeweils m. w. N.), sind auch im Rahmen des Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 heranzuziehen, weil der Begriff der "Ordnungsgemäßheit" des Wohnsitzes insoweit dem der "Ordnungsgemäßheit" der Beschäftigung in Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 entspricht (vgl. Kurzidem in Beck"scher Online-Kommentar, Ausländerrecht, Stand: 1.2.2016, EWG-Türkei Art. 7 Rn. 13; zur einheitlichen Auslegung der in den einzelnen Vorschriften des Beschlusses Nr. 1/80 verwendeten unionsrechtlichen Begriffe und des Kriteriums des ordnungsgemäßen Wohnsitzes vgl. EuGH, U. v. 16.6.2011 - C-484/07, Pehlivan - juris Rn. 44; zum Erfordernis des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis vgl. Dienelt in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, Kommentar, 11. Aufl. 2016, ARB 1/80 Art. 7 Rn. 37 und EuGH, U. v. 17.4.1997 - C-351/95, Kadiman - juris Rn. 52 f.).

  • BVerwG, 30.09.2015 - 1 B 42.15

    Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines

    Maßgebend für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (stRspr, BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 C 16.12 - BVerwGE 146, 271 Rn. 14).
  • OVG Hamburg, 07.07.2021 - 6 Bs 105/21

    Schwarzarbeit stellt keine ordnungsgemäße Beschäftigung im regulären Arbeitsmarkt

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.10.2016 - 4 LB 4/15

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Bindungen zu volljährigen

  • VG Aachen, 06.05.2021 - 8 K 1159/19

    Ausweisung; Türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht; Gefahrenprognose;

  • VG Hannover, 23.11.2023 - 9 A 699/23

    Ausweisung; Beschäftigungsaufnahme nach Ausweisung; Beschäftigungszeiten;

  • VG Saarlouis, 28.07.2016 - 6 K 1167/14

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Passbeschaffung

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2019 - 13 ME 344/19

    Eine Fortbestandsfiktion vermittelt weder eine ordnungsgemäße Beschäftigung noch

  • OVG Sachsen, 13.10.2020 - 3 B 181/20

    Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis nach Assoziationsabkommen EWG / Türkei;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2014 - 18 B 517/13

    Anordnung des Sofortvollzuges einer Ausweisungsverfügung; Befristung der Wirkung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht